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   OLG Düsseldorf, 03.04.1996 - 6 W 53/95   

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OLG Düsseldorf, 03.04.1996 - 6 W 53/95 (https://dejure.org/1996,21088)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.1996 - 6 W 53/95 (https://dejure.org/1996,21088)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 1996 - 6 W 53/95 (https://dejure.org/1996,21088)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 56/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Kosten für eine Prozessbürgschaft als Kosten der

    (2) Vereinzelt wird hingegen angenommen, dass es sich um Kosten zur Beschaffung des Titels und damit um Kosten des Rechtsstreits, die nach §§ 103 ff. ZPO festzusetzen sind, handelt (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2010, 11399; OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 430).
  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung

    cc) Schließlich werden die zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten als Verfahrenskosten im weiteren Sinn angesehen, die wie Kosten des Erkenntnisverfahrens der Kostenausgleichung durch das Prozessgericht nach § 104 ZPO zugänglich sind (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 430 und NJW-RR 1998, 1455, 1456; OLG Karlsruhe, JurBüro 1990, 64, 65 f.; OLG Koblenz, JurBüro 2001, 380 f.; OLG München, JurBüro 1976, 1697, 1698; MDR 1999, 1466 und NJW-RR 2000, 517, 518; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1984, 140, 141 und OLGR 1999, 59, 60; HK-ZPO/Saenger, § 788 Rn. 10; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 788 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2019 - 6 W 74/19

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Titelschuldners für die Abwendung der

    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01, juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
  • OLG Braunschweig, 25.09.2019 - 6 W 74/19
    d) Die von dem Beklagten zur Abwendung der vom Kläger durch seine Bevollmächtigten angedrohte Zwangsvollstreckung aufgewendeten Kosten sind hier daher - und insoweit entgegen der Auffassung des Klägers - als Kosten des Rechtsstreits im Kostenausgleichungsverfahren nach der in dem späteren Vergleich getroffenen Kostenquote zu verteilen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1996 - 6 W 53/95, JurBüro 1996, 430 ; vgl. auch OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29.03.2001 - 14 W 210/01 , juris Rn. 5 und vom 18.06.1996 - 14 W 323/96, juris Rn. 7).
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